Bundesrat macht Weg frei zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements


Die Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement, Staatssekretärin Monika Helbig, begrüßt die einmütige Entscheidung des Bundesrates für das Gesetz zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements:
"Die steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist ein richtiges Signal. Mit dieser Entscheidung wird auch das tägliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt anerkannt."
Mit den neuen steuerlichen Regelungen werden Übungsleiter durch die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von 1.848 € auf 2.100 € im Jahr begünstigt.
Ferner wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag in Höhe von jährlich 500 € für alle Personen eingeführt, die ehrenamtlich im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich Verantwortung übernehmen.
Die ihnen dafür gewährte Aufwandsentschädigung soll bis zu einer Höhe von 500 € steuerfrei sein, ohne dass dafür Einzelnachweise vorgelegt werden müssen.
Die neuen steuerlichen Regelungen sollen rückwirkend ab 1. Januar 2007 gelten.
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