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Europäischer Integrationsfonds


Der Rat der Europäischen Union hat die Einrichtung eines Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 beschlossen. Der ausgeschriebene Betrag beläuft sich auf 5,5 Millionen Euro. Abgabefrist für die Anträge ist der 15. April.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können regelmäßig nur juristische Personen des Privatrechts oder des internationalen oder öffentlichen Rechts sein (Beispiele: Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und caritative Einrichtungen, eingetragene Vereine, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Behörden), allein oder in Partnerschaft mit anderen.

Für folgende Maßnahmen werden Projektanträge erbeten:

Vorintegration, Integration durch Bildung, Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen, vorbereitende Maßnahmen zu späteren arbeitsmarktbezogenen Integrationsmaßnahmen, Integration durch gesellschaftliche Teilhabe

Die Anträge auf Förderung sind zu richten an die EU-Zuständige Behörde für den Europäischen Integrationsfonds beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Erkrather Straße 349, 40231 Düsseldorf oder Postfach 10 17 64, 40008 Düsseldorf.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
 

Text: BAMF/ bearb. J. Meier