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Das bisher bis zum Ende des Jahres befristete "Maßnahmenprogramm zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges im Bestand der 34 Großsiedlungen des Sozialen Wohnungsbaus" wird bis zum 31. Dezember 2011 weitergeführt.
Hierzu wird in den 19 Großsiedlungen der Kategorie I (problematische Gebiete) und II (Prophylaxegebiete) sowie in zwei der Kategorie III (Gebiete mit ausgewogener Struktur) zugeordneten Großsiedlungen des Maßnahmenprogramms bei der Vermietung von Sozialwohnungen auf die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines verzichtet. Berlin verzichtet außerdem für die Laufzeit der Maßnahme auf sein Besetzungsrecht. Dadurch soll eine gute soziale Durchmischung hergestellt werden.
Der Senat hat dazu eine Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer zur Kenntnis genommen. Sie wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
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