Berlin

Anerkennung für Träger der Erwachsenenbildung

Träger, die in der Berliner Erwachsenenbildung aktiv sind, können sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie um eine Anerkennung für ihre Einrichtung bewerben.

Berliner Träger können sich als „Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin“ bewerben. (Bild: olia danilevich / pexels)
Berliner Träger können sich als „Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin“ bewerben. (Bild: olia danilevich / pexels)

Lebenslanges Lernen fördern – viele Träger und Einrichtungen in Berlin setzen sich dafür ein, dass alle Menschen Zugang zur Erwachsenenbildung haben. Mit dem seit 1. August 2021 in Kraft getretenen Erwachsenenbildungsgesetz schafft das Land Berlin eine neue Form, um das Engagement in diesem Bereich zu fördern. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ruft die Träger nun dazu auf, sich um eine Anerkennung zu bewerben.

Eine „Anerkannte Einrichtung“ werden

Dazu können Einrichtungen, die Berlinerinnen und Berlinern Angebote für Erwachsenenbildung unterbreiten, „Anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin“ werden. So können sie sich künftig an neu zu schaffende Fördermöglichkeiten für innovative Projekte und Programme beteiligen.  

Die Anerkennung dient als Voraussetzung für eine später mögliche Förderung. Darüber hinaus können sich anerkannte Einrichtungen in die gesellschaftspolitische Diskussion über die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung einbringen – sei es in der Trägerversammlung oder über den Erwachsenenbildungsbeirat. Durch eine breit gefächerte Trägerstruktur sollen die im Gesetz verankerten Ziele gemeinsam erreicht werden.

Bewerbung für Träger

Die genauen Voraussetzungen für eine Anerkennung, das Antragsformular und Hinweise zur Bewerbung gibt es auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Eine Broschüre über das Erwachsenenbildungsgesetz für Berlin steht hier zum Download zur Verfügung.