Der Berliner Senat will durch Quartiersverfahren die Stabilisierung von Nachbarschaften in sozial benachteiligten Quartieren erreichen und so den sozialen Zusammenhalt stärken. Ziele des Verfahrens sind insbesondere die Verbesserung individueller Lebenschancen durch Stärkung der Infrastrukturstandorte und ergänzende, bedarfsorientierte Angebote und die Förderung der Integration. Die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Quartier sowie die Bildung sozial stabilisierender Netzwerke im Quartier sind wesentliche Arbeitsschwerpunkte.
Bewerbungsfrist ist der 1. September 2020 bis 12 Uhr.
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