Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien. Ein Instrument ist der neue Beteiligungsbeirat, der mit 24 Personen besetzt werden soll. Er begleitet die Umsetzung von Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Seine Meinung ist auch gefragt, wenn es um die konkrete Ausgestaltung von Bürgerbeteiligung in ausgewählten Fällen geht.
Aufteilung der Sitze
Für die Verwaltung sind sechs Sitze und für Mitglieder aus dem Abgeordnetenhaus sind vier Sitze vorgesehen. Die Bürgerschaft ist mit acht Sitzen und die organisierte Zivilgesellschaft mit sechs Sitzen vertreten. Die Plätze für Bürgerschaft und organisierte Zivilgesellschaft werden in einem für alle Berlinerinnen und Berliner offenen Bewerbungsverfahren durch eine gewichtete Zufallsauswahl vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 10. Oktober 2020.
Der Beteiligungsbeirat Stadtentwicklung ist eines von fünf Instrumenten zur Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung. Er soll den Erfahrungsaustausch dazu begleiten und kann Empfehlungen zu Beteiligung an Vorhaben der Stadtentwicklung geben.