Berlin

Mieterinnen und Mietern eine Stimme geben

Mieterräte sind das Sprachrohr aller Mieterinnen und Mieter bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen. 2016 wurden sie das erste Mal gewählt. In diesem Jahr steht bei fünf der Unternehmen die Neuwahl an.

Macht Wohnen demokratischer: Mit den Mieterräten gibt es seit 2016 in Berlin ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der Beteiligung von Mieterinnen und Mietern. (Ausschnitt aus dem Titelbild der Broschüre, Bild: Nirgun Films)
Macht Wohnen demokratischer: Mit den Mieterräten gibt es seit 2016 in Berlin ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung der Beteiligung von Mieterinnen und Mietern. (Ausschnitt aus dem Titelbild der Broschüre, Bild: Nirgun Films)

Mehr Demokratie, wenn es um‘s Wohnen geht: Mieterräte vertreten Mieterinteressen auf Unternehmensebene und können so bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Alle sechs Wohnungsunternehmen des Landes Berlin haben ein solches Gremium. Eine solche Struktur der Mieterbeteiligung ist im Vergleich zu anderen deutschen Städten und Wohnungsunternehmen außergewöhnlich und keinesfalls selbstverständlich.

Mieterrat trägt zur Entwicklung der Quartiere bei

Der Mieterrat besteht in der Regel aus fünf bis elf Personen und trifft sich regelmäßig. Als Sprachrohr aller Mieter und Mieterinnen beschäftigen sich die Mitglieder mit den Plänen des Unternehmens für Neubau, Modernisierung und Instandsetzung. Dadurch leisten sie auch einen wichtigen Beitrag für die weitere Entwicklung der Quartiere. 

Mieterratswahlen 2022: Interessierte können sich bewerben

Erstmalig 2016 gewählt, finden die Mieterratswahlen alle fünf Jahre statt. Im Juni 2022 ist es wieder so weit: Bei degewo, GESOBAU, HOWOGE,STADT UND LAND und WBM werden neue Mieterräte gewählt. Eine Ausnahme ist die Gewobag: Dort ist der neue Mieterrat schon seit 2019 im Amt. 
Interessierte können ab jetzt für die anstehenden Wahlen kandidieren. Einen Einblick in die Arbeit der Mieterräte bieten ein Video zur Wahl und die Broschüre „Mieterräte in Berlin“. Weitere Informationen rund um den Mieterrat und die anstehenden Wahlen gibt es auch hier.

Wer darf wen wählen?

Die Mitglieder der Mieterräte werden von der Mieterschaft jedes landeseigenen Wohnungsunternehmens aus den Reihen der Mieterschaft gewählt. Die Mieterräte sollen dabei die Vielfalt der Mieterinnen und Mieter repräsentieren. Der Aufsichtsrat jedes landeseigenen Wohnungsunternehmens legt die Anzahl der Mitglieder des Mieterrates fest.