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Quartiersräte bringen die Meinungen der Nachbarschaft in die Planung ihrer Kieze ein. Die Gewählten besprechen, wie Fördermittel eingesetzt werden, setzen Schwerpunkte etwa in den Bereichen Bildung, Integration, Klimaschutz oder öffentlicher Raum und vernetzen Einrichtungen vor Ort. Die Anwohnenden wählen alle zwei Jahre Vertreterinnen und Vertreter aus ihrer Nachbarschaft. Wahlberechtigt sind Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz im QM-Gebiet. Ergänzt werden die Räte durch Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten, Schulen und weiteren lokalen Einrichtungen. Die Wahlverfahren unterscheiden sich: Manche QMs wählen bei öffentlichen Veranstaltungen, andere per Aushang und Abstimmung in der Nachbarschaft.
Am 17. Dezember 2025 wählten Anwohnende aus dem QM-Gebiet Nahariyastraße/Bornhagenweg in der Nahariya-Grundschule ihren neuen Quartiersrat. Ab 18 Uhr war die Schule für alle Menschen ab 16 Jahren geöffnet, die im QM-Gebiet wohnen – zum Wählen und Kandidieren.
Am Wahltag stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten vor und erläuterten ihre Motivation. Anschließend folgte die geheime Abstimmung. An einem Tisch entschied ein Kopf-an-Kopf-Rennen per Stichwahl. Auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter wurden gewählt, die an öffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Der Abschluss fiel feierlich aus: Blumen, Applaus, Gruppenfotos und ein gemeinsames Buffet markierten den Start der neuen Amtszeit mit den neu gewählten Quartiersräten. In den kommenden zwei Jahren entscheiden die Quartiersräte über die Vergabe von Fördermitteln.
Während in der Nahariyastraße eine klassische Wahlveranstaltung an einem Tag stattfand, verlief die Wahl im QM-Gebiet Alte Hellersdorfer Straße anders. Dort konnten Bewohnerinnen und Bewohner vom 10. bis 30. Oktober 2025 ihre Stimmen abgeben. Am 2. Dezember 2025 kam der neue Quartiersrat zu seiner ersten Sitzung zusammen und beschloss die Geschäftsordnung – also die Regeln für die nächsten zwei Jahre.
Zehn Anwohnende gehören dem Quartiersrat an, des Weiteren Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsunternehmen, Kindertagesstätten und Schulen sowie Projekten aus den Bereichen Familie, Jugend und Nachbarschaft. Die Einrichtungen verfügen über acht Stimmen, die nach einem Rotationsprinzip vergeben werden – sodass verschiedene Akteure abwechselnd mitentscheiden können.