Berlin

Soforthilfe für gemeinnützige Organisationen

Ab dem 23. August 2021 können gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro beantragen.

Gemeinnützige Organisationen und Vereine können ab dem 23. August 2021 die Soforthilfe X 2.0 beantragen. Foto: Ketut Subiyanto /Pexels
Gemeinnützige Organisationen und Vereine können ab dem 23. August 2021 die Soforthilfe X 2.0 beantragen. Foto: Ketut Subiyanto /Pexels

Um gemeinnützige Organisationen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben die Senatskanzlei und die Investitionsbank Berlin (IBB) die Soforthilfe X 2.0 ins Leben gerufen. Im Rahmen der neuen Soforthilfe können Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Damit noch mehr Organisationen erreicht werden, wurde das Antragsverfahren vereinfacht und eine Beratung zur Antragsstellung eingerichtet.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Soforthilfe X 2.0 steht Vereinen und Organisationen zur Verfügung,
•    die ihren Sitz in Berlin haben,
•    die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
•    in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt und
•    die weder Mitglied im Landessportbund sind, noch die sportliche Förderungswürdigkeit nach § 3 des  Berliner Sportförderungsgesetz besitzen.

Der Antrag kann ab dem 23. August 2021 auf der Webseite der IBB gestellt werden. Informationen zum Antragsprozess können Sie bereits jetzt nachlesen.

Unterstützung bei der Antragsstellung

Um Organisationen bei der Beantragung zu unterstützen, hat der Verein GoVolunteer eine Beratungshotline unter 030 921077860 eingerichtet. Neben der Beratungshotline sowie der Beantwortung von Fragen per E-Mail werden auch Informationsveranstaltungen stattfinden. Details und aktuelle Updates finden Sie auf dieser Webseite