Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. †¨Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. †¨Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.†¨†¨†¨
Der Anspruch†¨†¨
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. †¨Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.†¨†¨†¨Der Antrag†¨†¨Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. †¨Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. †¨Dies kann im Einzelfall sein:
Die Leistungen
Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:
Wie hoch die Förderbeträge für die einzelnen Leistungen sind, wie Sie das Geld beantragen und viele weitere Informationen rund ums Bildungspaket: Das alles finden Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin.