Durch die Unterschriften aller Landesminister und des Bundesbauministers trat die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 in Kraft.

Für das Teilprogramm „Soziale Stadt“ sieht die Verwaltungsvereinbarung vor, dass das vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellte Finanzvolumen von 28,5 Millionen Euro in 2011 im Programmjahr 2012 auf 40 Millionen Euro angehoben wird. Damit liegt es noch immer bei nur ca. 42% des Programmvolumens von 2010. Eine Tatsache, die nicht nur von den Bundesländern kritisiert wird, sondern auch bei zahlreichen Verbänden und Stiftungen auf Unverständnis stößt. Daher gilt die Forderung weiter, die Finanzausstattung des Programms „Soziale Stadt“ in der Haushaltsaufstellung für 2013 mindestens wieder auf das Niveau des Jahres 2010 anzuheben und mit 95 Millionen Euro eine zuverlässige Finanzierung des erfolgreichen Programms abzusichern.
 
In der Verwaltungsvereinbarung 2012 bleibt leider die Umschichtung von Bundesmitteln aus anderen Teilprogrammen zugunsten des Programms „Soziale Stadt“ ausgeschlossen. Auch ist es in diesem Jahr wieder nicht möglich, baulich-investive mit investitionsbegleitenden sozial-integrativen Maßnahmen zu verknüpfen.

Als zuverlässiger Partner des Programms „Soziale Stadt“ teilte die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetags mit, dass er sich weiter für eine Aufstockung der Städtebaufördermittel mindestens auf das Niveau des Jahres 2010 einsetzen und sich insbesondere darum bemühen wird, dass die Verschlechterungen im Programm „Soziale Stadt" revidiert werden.

Allgemeine weiterführende Information hierzu finden sich hier.

Weitere Informationen finden sich hier.

Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 findet sich hier.