Grundlage für die Festlegung der Fördergebiete im Programm Sozialer Zusammenhalt ist das berlinweite Monitoring Soziale Stadtentwicklung. Dieses untersucht als Indikatoren unter anderen Arbeitslosigkeit, Transferbezug und Kinderarmut. Es wird im 2-Jahresryhtmus aktualisiert.
Ein zusätzliches Gebietsmonitoring untersucht regelmäßig, ob Anpassungen an der Gebietskulisse und die Ausstattung der Quartiersmanagementgebiete mit Fördermitteln notwendig sind. Die letzte Änderung der Förderkulisse erfolgte im Jahr 2020.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Ergebnisse des Monitorings Soziale Stadtentwicklung 2021
Ergebnisse des Monitorings Soziale Stadtentwicklung 2021 für das Quartiersmanagement als Überblickskarte
Der Senat legt den räumlichen Umfang der Fördergebiete / Quartiersmanagementgebiete fest. Grundlage dafür ist die Förderkulisse Sozialer Zusammenhalt nach § 171e BauGB. Die Förderkulisse wird regelmäßig beobachtet und angepasst. Über Veränderungen entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Abstimmung mit den Bezirksämtern nach sachlichen Erwägungen und nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Gesetze-im-internet.de: §171 e Baugesetzbuch (BauGB)
Die Förderung im Programm Sozialer Zusammenhalt ist nur innerhalb von Quartiersmanagementgebieten möglich. Eine Ausnahme war der innerhalb der sogenannten Aktionsräume eingesetzt Netzwerkfonds.
Im Geoportal des Landes Berlin kann schnell ermittelt werden, ob Standorte der zu fördernde Projekte oder eine Wohnadresse innerhalb der Fördergebiete liegen:
In der Legende (Button mit Aufzählungsliste) finden Sie die zu den Kennzeichnungen gehörigen Namen der Quartiersmanagementgebiete. Wird kein farbig unterlegtes Gebiet unter dem dargestellten Standort angezeigt, liegt die Adresse außerhalb einer Quartiersmanagementkulisse oder eines Aktionsraums.
Die Berliner Quartiersmanagementgebiete unterscheiden sich in ihrer sozialen Zusammensetzung und der Intensität der im Gebiet auftretenden Probleme. Deshalb werden die Berliner QM-Gebiete in drei Interventionsgrade eingeteilt:
Seit 2018 wurden gemeinsam mit den Bezirken Gebiete mit besonderem städtebaulichen und sozialräumlichen Handlungsbedarf identifiziert und auf ihre Eignung für ein Quartiersmanagementverfahren untersucht. Acht neue Gebiete, eine Gebietserweiterung und die Anpassung in drei Quartieren sind das Ergebnis. Der Senat von Berlin beschloss die Kulissenanpassung am 14. Januar 2020. Die Arbeit in den neuen Quartieren startet Anfang 2021.
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