Für die erfolgreiche Durchführung Ihres Projektes ist es erforderlich, die Förderbedingungen zu beachten. Wir helfen Ihnen dabei und stellen Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Förderinformationen, Unterlagen und Downloads für geförderte Projekte ab dem Programmjahr 2021 zur Verfügung.
Das Förderverfahren ist ein dynamischer Prozess. Daher werden in regelmäßigen Abständen Förderinformationen aktualisiert und ggf. neue Versionen der gesetzlichen Grundlagen veröffentlicht. Die jeweilige Vorgängerversion finden Sie unter dem Menüpunkt „Archiv“.
1. Datenbank Eureka Plus 2.0 und Prüfdienstleister PDL-SZ (PF + BF: PJ 2021 – 2025; AF)
2. Datenbank ProDaBa und Prüfdienstleister PDL-SZ 26 (PF + BF: PJ ab 2026)
Für die Antragstellung und Abrechnung steht für die Programmjahre 2021 bis einschließlich 2025 im Projektfonds und Baufonds sowie für den Aktionsfonds (alle Programmjahre seit 2021) die Datenbank EurekaPlus 2.0 zur Verfügung.
Hier finden Sie Zugang zur EurekaPlus 2.0 Datenbank.
IBYKUS AG für Informationstechnologie
Hotline: 030 318 650 30
E-Mail: eureka-helpdesk(at)ibykus.net
Hier finden Sie erste Hinweise zur Antragstellung im Aktionsfonds Programmjahr 2021.
Hier finden Sie erste Hinweise zur Antragstellung im Projektfonds und Baufonds ab dem Programmjahr 2021.
Für die Vorprüfungen im Projektfonds und Baufonds für die Programmjahre 2021 bis einschließlich 2025 ab dem Programmjahr 2021 ist der Prüfdienstleister gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (PDL SZ) zuständig.
Bei Fragen zur Antragstellung im Projektfonds und Baufonds können Sie sich an die Ansprechpartner/innen des PDL SZ wenden.
Für die Antragstellung, Abrechnung und Mittelabrufe steht ab dem Programmjahr 2026 die Datenbank ProDaBa zur Verfügung.
Hier finden Sie Zugang zur ProDaBa.
gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Support-Hotline: 030 544 533 731 (Mo, Di, Mi, Fr 9 - 12 Uhr; Do von 14 - 17 Uhr)
E-Mail: prodaba-support(at)gsub.de
Hier finden Sie Anleitungen für Fördernehmende für die Datenbank ProDaBa:
Für die Vorprüfungen im Projektfonds und Baufonds ab dem Programmjahr 2026 ist der Prüfdienstleister gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (PDL-SZ 26) zuständig.
Bei Fragen zur Antragstellung im Projektfonds und Baufonds können Sie sich an die Ansprechpartner/innen des PDL-SZ 26 wenden.
Hier finden Sie das Förderglossar Sozialer Zusammenhalt, welches Fördernehmer, QM-Teams und Förderstellen bei der Umsetzung von Projekten im Programm Sozialer Zusammenhalt unterstützen soll.
Das Förderglossar enthält stichwortartig die relevanten Informationen, um Begrifflichkeiten sowie Vorschriften zu erklären und weiterführende Informationen zum Förderverfahren zu geben.
Das vorliegende Förderglossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert. Weitere Anregungen aus der alltäglichen Praxis sind stets willkommen.
Handout: Hinweise zur Antragstellung
Der Programmleitfaden gibt eine Übersicht zu Akteuren, Zielen, Zuständigkeiten und Förderverfahren des Programms Sozialer Zusammenhalt.
Folgende Formblätter verwenden Sie bitte für die Antragstellung und Durchführung von Projekten:
Folgende Formblätter verwenden Sie bitte für die Antragstellung und Durchführung von Projekten:
Folgende Formblätter verwenden Sie bitte für die Antragstellung und Durchführung von Projekten:
In diesem Bereich stellen wir Ihnen sämtliche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften zum aktuellen Förderverfahren zur Verfügung. Das Förderverfahren ist ein dynamischer Prozess, daher werden in regelmäßigen Abständen die Informationen aktualisiert und ggfs. neue Versionen der gesetzlichen Grundlagen veröffentlicht. Die jeweilige Vorgängerversion finden Sie im Menüpunkt Archiv. Falls Sie Fragen haben melden Sie sich gerne.
Auf Bund und Land Berlin ist in Veröffentlichungen aller Art als Fördermittelgebende in geeigneter Form und an deutlich sichtbarer Stelle hinzuweisen.
Unter dem Menüpunkt Logos finden Sie weitere Informationen.
Hier finden Sie die Vorgängerversionen der PDFs aus dem Downloadbereich.
Vergaberecht
Verwaltungsvorschrift
Die VV SoZus 2021 bildete die Fördergrundlage für den Aktionsfonds, Projektfonds und Baufonds ab dem Programmjahr 2021.