Zum Hauptmenü
Zum Inhaltsbereich
Sie befinden sich hier: Quartiersräte in Berlin
 

Quartiersräte in Berlin


Was sind Quartiersräte?


Der Hellersdorfer Quartiersrat bei der Arbeit.
Foto: P. Strachovsky

Quartiersräte sind ein Gremium zur Beteiligung und Aktivierung der Bevölkerung bei der Umsetzung des Programms "Soziale Stadt" in Berlin. Bewohner und Akteure, wie z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Initiativen, Projekten und Gewerbetreibende des Gebietes, werden hierbei in die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und in die Entscheidung über die Verwendung von Fördermitteln einbezogen. Als "Experten vor Ort" verfügen sie über Erfahrungen, die in den Aufwertungs- und Stabilisierungsprozess einfließen müssen. Gleichzeitig geht es auch darum, sie dafür zu gewinnen, sich langfristig für den Stadtteil zu engagieren und zunehmend mehr Verantwortung für ein aktives Gemeinwesen zu übernehmen. Seit der strategischen Neuausrichtung 2005/06 wurde in allen Quartiersmanagementgebieten die Bildung von Quartiersräten begleitet und ein vergleichbares Verfahren in nun 34 Stadtteilen entwickelt.

Die Quartiersräte sind Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner ihres Kiezes. Sie diskutieren über Entwicklungsschwerpunkte für ihren Kiez, beraten über Projektideen und bringen auch selbst Vorschläge ein, wie der Stadtteil wieder auf die Beine kommt. Um diese Themen zu besprechen, trifft sich das Gremium mindestens einmal aller zwei Monate. Stehen viele Diskussionen und Entscheidungen an, kann dies auch öfter sein: Durchschnittlich tagen die meisten Quartiersräte 9- bis 12mal im Jahr. Die Sitzungen dauern ca. 2 bis 3 Stunden und werden durch die Quartiersmanager unterstützt. Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, um wichtige Ergebnisse fest zu halten. In vielen Quartieren sind diese Protokolle auf der Internetseite des Quartiersmanagementgebietes nachzulesen.

Der Quartiersrat entscheidet gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Bezirken und den Quartiersmanagern ihres Gebietes darüber, welche Projekte durch Fördermittel unterstützt werden. Für die Quartiersräte gibt es verschiedene Bezeichnungen. Gebräuchlich sind auch Quartiersbeirat, Bürgerjury, Bewohnerjury oder Projektjury. Neben den Quartiersräten gibt es in allen Gebieten außerdem so genannte Vergabebeiräte, früher auch Aktionsfonds-Jurys. Diese sind den Quartiersräten ähnlich, allerdings entscheiden Sie über kurzfristige Projektförderung mit Kosten bis max. 1.000 €.

Entstehung


Quartiersratsmitglieder stimmen über ein Projekt ab.
Foto: P. Strachovsky

Die Idee, Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne eines Einscheidungsgremiums in die Entwicklung ihres Kiezes einzubeziehen, entstand im Jahr 2000 auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Um die Beteiligung möglichst ernsthaft auszugestalten, wurden Bürgerjurys ins Leben gerufen. Sie entschieden im Rahmen des Pilotprojektes "Eine Million für den Kiez" über die Verwendung jeweils einer Million DM in ihrem Gebiet.

Die Auswertung im Jahr 2003 zeigte deutlich, dass das Verfahren erfolgreich war:  Durch die Bürgerjurys konnten sehr viele Bewohnerinnen und Bewohner und Akteure aktiv in die Quartiersarbeit eingebunden werden. Dabei entstanden viele kreative Projektideen, für die Fördergelder effektiv und kontrolliert eingesetzt wurden; die Kommunikation zwischen den Einwohnern und Einwohnerinnen und Akteuren und den Initiatoren des Programms Soziale Stadt konnte erheblich intensiviert werden.

Mit der strategischen Neuausrichtung des Quartiersmanagements in 2005 wurde die    Ausweitung der Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern eingeleitet. Die Erfahrungen der Bürgerjurys wurden aufgegriffen und beschlossen, nach deren Vorbild in allen Berliner Gebieten des Programms Soziale Stadt Quartiersräte zu bilden. Seit 2006/07 existieren in allen Gebieten Quartiersräte. Das Quartiersmanagementverfahren weist durch diese Art der direkten Bewohnerbeteiligung eine bundesweit beachtete Qualität auf.

Zusammensetzung der Quartiersräte


Die Mitglieder des Quartiersrates vom Sparrplatz.
Foto: Hervé Tcheumeleu

Die Quartiersräte sollen die Vielfalt der im Kiez lebenden Bevölkerung repräsentieren. Das ist wichtig, um die verschiedenen Bedürfnisse, Wahrnehmungen und Probleme im Kiez zu verstehen. Aus diesem Grund setzen sich die Quartiersräte aus zwei Teilen zusammen: Bewohnerinnen und Bewohner sowie institutionelle Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gebiet. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen einen Anteil von mindesten 50% haben, tatsächlich sind sie zu fast 60% vertreten. Institutionelle Vertreterinnen und Vertreter kommen dabei aus Schulen, Jugendeinrichtungen, Bürgervereinen, kulturellen oder sozialen Einrichtungen, in einigen Gebieten auch von der Polizei.

Die durchschnittliche Größe des Quartiersrates liegt zwischen 15 und 30 Personen. Die Räte sollen geschlechterparitätisch besetzt sein, Männer und Frauen sind relativ gleich stark vertreten. Der Anteil von Frauen liegt durchschnittlich bei knapp 50%, wobei Frauen anscheinend einen längeren Atem und ein stärkeres Interesse haben, mit zu arbeiten. Der Anteil von Quartiersratsmitgliedern mit migrantischem Hintergrund liegt bei ca. 32%. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Arbeit der Quartiersräte ist sehr wichtig, da sie in vielen Quartieren einen großen Bevölkerungsanteil ausmachen.

Ziele der Arbeit


Die Ziele des Quartiersräteverfahrens sind eng mit den Zielsetzungen des Programms Soziale Stadt verbunden und liegen vor allem in einer Verbesserung der Entwicklungsperspektive der Gebiete. Am wichtigsten hierfür ist die Verbesserung der Vernetzung und Kommunikation:

  • Zwischen Bewohnern und Akteuren im Kiez
  • Zwischen Aktiven im Kiez und der Verwaltung
  • Innerhalb der verschiedenen fachlichen Verwaltungsabteilungen.

Die grundlegende Voraussetzung dafür ist die Einbindung möglichst vieler verschiedener Gruppen und Interessen in die Diskussion, um die vielfältigen Bedürfnisse und Probleme im Kiez berücksichtigen zu können. Gleichzeitig können durch die verbesserte Zusammenarbeit Ressourcen viel effektiver eingesetzt und Projekte sinnvoller ausgestaltet werden. Dadurch sollen vor allem kommunikative und kooperative Prozesse in Gang gesetzt werden, von denen das Gebiet langfristig profitiert.

Entscheidungsfindung: Von der Idee zum Projekt


Auf dem Weg von einer Idee bis zur Umsetzung eines Projektes liegen verschiedene Schritte:

Auswahl von Handlungsschwerpunkten

Viele Quartiersräte setzen innerhalb der 9 strategischen Handlungsfelder Schwerpunkte, die sie für ihren Kiez besonders wichtig finden. Hierfür führen sie häufig extra Workshops durch, bei denen sie sich mit den Problemen und Möglichkeiten des Gebietes befassen. Auch Quartiersforen oder Bewohnerversammlungen sind Möglichkeiten, sich hierüber auszutauschen.

Die wichtigsten Schwerpunkte in 2009 waren:

  • Z8: Akzeptanz und Sozialgefüge (Integration)
  • Z2: Fort- und Weiterbildung
  • Z3: Qualität des Lebensraumes
  • sowie das Thema Bildung im Allgemeinen

Sammlung von Ideen

In vielen Quartieren gibt es regelmäßig öffentliche Ideenaufrufe. Dann sind die Bewohner und Akteure gefragt, ihre Vorschläge einzubringen. Die Ideen können dabei noch ganz grob oder aber schon sehr konkret sein, einen allgemeinen Wunsch oder ein komplett durchdachtes Projekt darstellen. Dabei ist alles möglich, was das Leben im Kiez verbessern hilft – von der Umgestaltung eines Platzes bis hin zu Angeboten für Jugendliche oder Initiativen für das Gewerbe. Viele Quartiersräte sind dabei auch selbst sehr aktiv und überlegen, wie ein gutes Projekt aussehen könnte.

Bewertung von Ideen und Auswahl

Oft kommen am Ende viel mehr Ideen zusammen, als umgesetzt werden können. Dann müssen sich die Quartiersräte entscheiden, welche Projekte die besten sind und durchgeführt werden sollen. In den meisten Quartiersräten steht diese Diskussion im Mittelpunkt der Arbeit, denn die Entscheidung fällt oft nicht leicht.
Um eine objektive Auswahl treffen zu können, einigen sich einige Quartiersräte auf Kriterien, die ihnen bei der Einschätzung der Projektideen helfen können. Solche Kriterien sind beispielsweise der lokale Bezug, die nachhaltige Wirkung, die Wichtigkeit des Problems und ob das Projekt zu den Schwerpunkten passt, die die Quartiersräte festgelegt haben.

Projektdurchführung

Steht fest, was im Kiez gefördert werden soll, müssen geeignete Personen oder Einrichtungen gefunden werden, die die Projekte umsetzten können. In der Regel findet dazu eine öffentliche Ausschreibung statt. Die Entscheidung, wer ein Projekt umsetzt, trifft die Steuerungsrunde gemeinsam mit den Quartiersräten.

Finanzierung der Berliner Quartiersfonds


Das Quartiersmanagementverfahren wird aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.  Jährlich stehen 15,4 Mio. für die Quartiersfonds zur Verfügung. Gefördert wurden über die Jahre mehr als 3.000 Projekte.

In Berlin werden diese Mittel seit 2007 jährlich in fünf verschiedene Quartiersfonds aufgeteilt.Für die Quartiersräte sind vor allem der Quartiersfonds 2 und der Quartiersfonds 3 relevant, denn über deren Verwendung entscheiden sie mit. Der Quartiersfonds 2 umfasste 2008 berlinweit 970.000 Euro, der Quartiersfond 3 sogar 8.845.000 Euro. Das Geld steht verteilt über 3 Haushaltsjahre zur Verfügung. Die Höhe der Budgets in den einzelnen Quartieren ist abhängig von der Bevölkerungszahl und dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Bewohnerschaft.

Projekte im Quartiersfonds 2 werden durch das Quartiersmanagement verwaltet. Bei diesem Vorgehen liegen alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit der Förderung eines Projektes entstehen, in der Verantwortung des Quartiersmanager; der Abruf von Zahlungen ebenso wie deren Verwaltung und Abrechnung. Die Projektträger selbst können sich auf ihre Arbeit konzentrieren.

Beim Quartiersfonds 3 verhält es sich ein wenig anders, hier ist der Projektträger selbst der Fördernehmer. Das bedeutet, dass er selbst für den Förderantrag, die Zahlungsabrufe und die Abrechnung verantwortlich ist. Förderanträge und Zahlungsabrufe werden bei der PSS (Link) eingereicht, die Auszahlung erfolgt über die jeweilige Förderstelle (das sind das Bezirksamt oder die Senatsverwaltung) direkt an den Projektträger.

Geschäftsordnungen


Die Geschäftsordnung dient der Regelung verschiedener Verfahrensangelegenheiten darüber, wie über die Verwendung der Mittel entschieden wird.
Dazu gehören:

  • die Zusammensetzung der Quartiersräte,
  • Mitgliedschafts- und Stellvertreterregelungen,
  • die Wahl eines Vorsitzes,
  • Vorgaben zur Organisation und Durchführung der Sitzungen,
  • die Festlegung der Beschlussfähigkeit und der notwendigen Abstimmungsmehrheiten,
  • der Umgang mit der Befangenheit von Mitgliedern.

Im Jahr 2006 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung parallel zur verbindlichen Einführung von Quartiersräten eine einheitliche Rahmgengeschäftsordnung erlassen. Seit dieser Zeit bietet die Geschäftsordnung die Möglichkeit, die Gebietsspezifik der einzelnen Quartiere zu berücksichtigen. Die Quartiersräte haben sich zwischenzeitlich  zur Regelung verschiedene Sachverhalte ihrer Arbeit in den Quartieren verständigt und die Geschäftsordnungen angepasst. Um eine höchstmögliche öffentliche Transparenz der Entscheidungen von allen Quartiersräten über die Quartiersfonds zu gewährleisten, wird derzeit über eine Weiterentwicklung einzelner Abschnitte der Geschäftsordnung diskutiert.

Der aktuelle Geschäftsordnungs-Entwurf betont gleichwohl auch einheitliche Vorgaben im Sinne von Mindeststandards der Arbeit der Quartiersräte, die sich aus der Programmphilosophie der Sozialen Stadt ergeben.