Gefördert werden sollen Projekte und Projektverbünde mit dem Ziel, insbesondere benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren. Neu ist, dass neben Einzelprojekten auch Projektverbünde mit bis zu fünf Teilprojekten gefördert werden können.
Arbeitsmarktlich ausgerichtete Projekte und Projektverbünde sollen in folgenden arbeitsmarktlichen Handlungsfeldern ("Lernorten") gefördert werden:
- Arbeitsweltbezogenes Übergangsmanagement und (interkulturelle) Qualifizierung an den "Lernorten" der Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe und Jugendvollzugsanstalten.
- Arbeitsweltbezogenes Übergangsmanagement und (interkulturelle) Qualifizierung an den "Lernorten" von Schule, Berufsschule und außerbetrieblichen Einrichtungen.
- Interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den "Lernorten" Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.
- Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den "Lernorten" Städte, ländlicher Raum und europäische Grenzregionen.
- Darüber hinaus sollen die geförderten Projekte im Rahmen einer fachlichen Vernetzung unterstützt und begleitet werden.
Interessierte Organisationen können Projektanträge vom 01. Juni bis 15. Juli 2011 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einreichen.
Mehr Informationen auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds (ESF).