Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (ehemals Soziale Stadt) unterstützt der Bund die Länder seit 1999 bei der Stabilisierung strukturschwacher Stadt- und Ortsteile.
Den Ländern und Kommunen stehen aktuell 250 Millionen Euro Bundesmittel im Jahr für die rund 680 als "Gesamtmaßnahmen" bezeichneten Fördergebiete zur Verfügung. Zusätzlich bringen Länder und Kommunen zwei Drittel der gesamten Fördermittel ein, um den Weg des Vorgängerprogramms hin zu lebenswerten und anpassungsfähigen Quartieren fortzuführen. In Stadtstaat Berlin übernimmt das Land die vollständige Kofinanzierung.
Den regionalen städtebaulichen und sozialen Gegebenheiten wird im Rahmen der Übersetzung in eigene Landesprogramme Rechnung getragen. Sie alle teilen wesentliche Kernelemente: Integrierte Entwicklungskonzepte bilden die Grundlage jeglicher Maßnahmen. Eine fortlaufende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern nutzt lokales Wissen, schafft Akzeptanz und aktiviert die Nachbarschaft. Als bundesweite Fördervoraussetzungen wurden durch die Umstrukturierung der Städtebauförderung ab 2020 Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung verankert.
Die Programmstrategie Sozialer Zusammenhalt bildet seit Juli 2022 den Rahmen zur Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen in den Ländern. Zur Regelung der Zusammenarbeit bei der Durchführung der Städtebauförderung schließen Bund und Länder jährlich die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung (VV). Sie ist die zentrale Grundlage dafür, wie Fördermittel des Bundes in den Ländern eingesetzt werden.