Fördergrundlagen und Mitteleinsatz

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt

Das Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt ist Bestandteil der nationalen Städtebauförderung. Das Programm setzt städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadtteilen um (vgl. § 171 e BauGB). Grundlagen sind die demografische Zusammensetzung und wirtschaftliche Situation der Gebietsbewohnerschaft. Die Gebiete sind gekennzeichnet durch eine hohe Konzentration sozial schwieriger Lebensbedingungen, wie Arbeitslosigkeit, strukturelle Benachteiligung am Arbeitsmarkt, Kinderarmut und Abhängigkeit von Transfereinkommen. In diesen Quartieren mit einem besonderen Entwicklungsbedarf leistet das Programm Sozialer Zusammenhalt damit einen Beitrag:

  • zur Erhöhung der Wohnqualität
  • zur Erweiterung der Nutzungsvielfalt
  • zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit und
  • zur Integration aller Bevölkerungsgruppen.

Das Förderprogramm arbeitet in Gebieten, in denen die kommunale Regelversorgung die gleichwertige Entwicklung eines Stadtteils und seiner Menschen in Bezug zur Gesamtstadt nicht mehr gewährleisten kann (Exklusionsgefahr).

Das Bundesprogramm zur Städtebauförderung finden Sie hier

Förderung durch die Europäische Union beendet

In den Jahren 2000 bis 2020 sind aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) für die Berliner Quartiersmanagementgebiete 152,64 Millionen Euro geflossen. Diese EU-Förderung endete als fester Bestandteil zur Kofinanzierung von Projekten im Programm Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt im Jahr 2020.

Als ein Teilprogramm der „Zukunftsinitiative Stadtteil“ wurde das Berliner Quartiersmanagement aus EFRE-Mitteln im Rahmen der Prioritätsachse „Nachhaltige Stadtentwicklung“ mitfinanziert. Die „Zukunftsinitiative Stadtteil“ (ZIS) wurde von 2014 bis 2020 als ZIS II fortgeführt.

Das Thema der integrierten Stadtentwicklung wird in der EU-Förderperiode 2021-2027 mit dem Programm „Europa im Quartier“ weiterverfolgt.

Zukünftig erfolgt im Programm Sozialer Zusammenhalt bei Bauprojekten keine pauschale EU-Förderung mehr. Einzelne Vorhaben können über „Europa im Quartier“ gefördert werden, wenn sich die Projekte innerhalb der Kulisse der
Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative befinden.

Einsatz von Finanzmitteln

Das Land Berlin übernahm im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (bis 2019 „Soziale Stadt“) die erforderliche Kofinanzierung für die Mittel des Bundes und der EU. Von 1999 bis 2021 betrug der Berliner Anteil rund 254 Millionen Euro.
In den Jahren 2000 bis 2021 stellte die EU rund 153 Millionen Euro aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) für die Berliner Quartiersmanagementgebiete bereit.
Bis zum Jahr 2021 hat sich der Bund mit Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von rund 124 Millionen Euro beteiligt. Insgesamt flossen rund 532 Millionen Euro von 1999 bis 2021 für diese Aufgabe.