Verstetigung

Verstetigung

Das Programm Sozialer Zusammenhalt ist eine zeitlich und örtlich begrenzte Interventionsstrategie und nicht auf Dauer angelegt. Daher wird der Umsetzungsstand in regelmäßigen Abständen überprüft. Ist ein Gebiet erfolgreich stabilisiert, sodass die Regelversorgung des Bezirkes ausreichend ist, leitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Beendigung des Quartiersmanagements in einem Gebiet ein. Dazu gibt es eine zweijährige Überleitungsphase, damit aufgebaute Strukturen weiter gefestigt werden können. Einen Überblick über alle verstetigte Quartiere finden Sie hier.

Gutachten und Gebietsauswahl zur Verstetigung 2021

Zunächst erfolgte eine Vorprüfung aller QM-Gebiete durch die Senatsverwaltung auf Basis des vom Bezirksamt beschlossenen IHEK (Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes). Daraufhin wurden 16 QM-Gebiete für die vertiefte Untersuchung durch einen externen Gutachter ausgewählt. Die Untersuchung erfolgte im zweiten Halbjahr 2017 unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aller fachlich Beteiligten (Bezirk, QM-Team, Quartiersrat, Träger im QM). Neben den hieraus vom Gutachter abgeleiteten Empfehlungen wurden auch die Stellungnahmen der Bezirke sowie die Ergebnisse zum Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2017 bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt.
Im Ergebnis werden die folgenden neun QM-Gebiete Ende 2020 aus der Sonderförderung entlassen:
- Mariannenplatz, Werner-Düttmann-Siedlung (Friedrichshain-Kreuzberg)
- Ackerstraße (Mitte)
- Körnerpark, Schillerpromenade, Lipschitzallee/ Gropiusstadt (Neukölln)
- Mehrower Allee, Marzahn-Nord (Marzahn-Hellersdorf)
- Bülowstraße/ Wohnen am Kleistpark (Tempelhof-Schöneberg).

Für weitere drei QM-Gebiete ist eine Veränderung der Gebietskulisse geplant: Die QM Richardplatz-Süd und Ganghoferstraße in Neukölln sollen, analog zum gleichnamigen Planungsraum, zum QM Rixdorf zusammengefasst werden. Das QM Beusselstraße in Mitte soll auf die Planungsräume Huttenkiez und Beusselstraße, also den westlichen Teil des bisherigen QM-Gebietes, konzentriert werden. Die zu verstetigenden QM-Teams arbeiten noch regulär bis Ende 2020. Einzelne besonders wichtige Projekte aus dem Projekt- oder Baufonds können bei Bedarf noch bis Ende 2024 finanziert werden.

 

Indikatoren zur Verstetigungsreife

Ausschlaggebend für die Zielerreichung bzw. Verstetigungsreife eines QM-Gebietes sind vor allem die aufgebauten Netzwerke und ehrenamtlichen Strukturen, die Qualität der sozialen Infrastruktur sowie des öffentlichen Raums. Denn dies sind die Faktoren, die das Programm Sozialer Zusammenhalt (bis 2019 „Soziale Stadt“) mit der Arbeit der QM-Teams sowie den Mitteln aus dem Projekt- und dem Baufonds beeinflussen kann. Auch eine etablierte ressortübergreifende und sozialraumorientierte Arbeit im Bezirk kann ein Kriterium für die Verstetigungsreife sein.

Im Gegensatz zur Ausweisung neuer QM-Gebiete spielt das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) bei der Entscheidung zur Verstetigung eine nachrangige Rolle. Denn die Kernindikatoren des MSS (Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Transferleistungsbezug und Kinderarmut) lassen sich durch das Programm Sozialer Zusammenhalt nicht beeinflussen. Vielmehr geht es darum, dafür zu sorgen, dass die soziale Lage der Menschen durch die Lebensbedingungen im Quartier bestmöglich kompensiert wird, zum Beispiel durch besonders gute Bildungsarbeit. Dennoch wurden die Daten des Monitorings 2017 in die abschließende Entscheidung zur Verstetigung einbezogen, um hier ggf. auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Das Gutachten finden Sie hier.

    Verstetigung aktiv gestalten

    Neun Quartiersmanagementgebiete (QMs) werden Ende 2020 in die Regelstrukturen der Bezirke überführt. Das QM Schillerpromenade ist eines der Quartiere, in denen das Quartiersmanagement endet. Im Interview berichten die Quartiersmanager, wie sie bis dahin die Verstetigung aktiv gestalten.

     

    Aus Erfahrung lernen - Studie zur Verstetigung 2015/16

    Vier Quartiersmanagementgebiete wurden bereits bis Ende 2015 beziehungsweise bis Ende 2016 in die Regelstrukturen der Bezirke überführt. Der Prozess wurde begleitend evaluiert und Handlungsempfehlungen für zukünftige Verstetigungsprozesse formuliert. Eine zentrale Erkenntnis ist: Verstetigung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und sollte so frühzeitig wie möglich begonnen werden. Dies sind zwei der Handlungsempfehlungen der Studie „Verstetigung in der Sozialen Stadt“ (veröffentlicht im März 2017).

    Die Studie „Verstetigung in der Sozialen Stadt“ vom März 2017 zum Nachlesen finden Sie hier.


    Wie es weitergeht - Der Aktionsplan

    Bei der Überleitung der Quartiersmanagementverfahren in die Regelversorgung des Bezirks vereinbaren die Verfahrensbeteiligten des Quartiersmanagements einen Aktionsplan. Dieser beschreibt die wichtigen Schritte zur Übergabe der Arbeit des QM-Teams sowie letzte Förderbedarfe und legt fest, welche Aufgaben und Projekte das Bezirksamt nach Abschluss des Quartiersmanagements für die Gebietsentwicklung übernimmt.

    Beendigung von Quartiersmanagementgebieten

    Wann beginnt die Verstetigungsphase? Das sind die Kriterien.

    Bevor Quartiersmanagementgebiete beendet werden, gibt es eine zweijährige Übergangsphase. Diese Zeit wird Verstetigungsphase genannt. In dieser Phase werden entwickelte Netzwerke und Strukturen gefestigt- wenn erforderlich  in neuer Trägerschaft.  
    Besonders wichtig für eine erfolgreiche Verstetigung ist das Engagement des Bezirkes. Er übernimmt die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Weiterführung der Bürgerbeteiligung, Netzwerke, Ankerinstitutionen sowie einzelner Leuchtturmprojekte . Als hilfreich für die Überleitung von Quartiersverfahren in die Regelstrukturen des Bezirks hat sich die bezirkliche Stadtteilkoordination erwiesen.

    Ob ein Gebiet verstetigt werden kann, wird anhand der folgenden Kriterien entschieden:

    • Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteure engagieren sich aktiv und übernehmen Verantwortung im Quartier.
    • Es sind arbeitsfähige Netzwerke entstanden und Akteure konnten erfolgreich eingebunden werden.
    • Es gibt Einrichtungen im Quartier, von denen aus Begegnung, Vernetzung, ehrenamtliches Engagement und Stadtteilkoordination erfolgt. (Sogenannte Ankerinstitutionen)
    • Es sind ausreichend Spiel- und Grünflächen vorhanden.