Beendigung

Das Programm Sozialer Zusammenhalt ist eine zeitlich und räumlich begrenzte Interventionsstrategie. Mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Städtebauförderung (VV Städtebauförderung) im Jahr 2022 wurde die Begrenzung der Laufzeit auf 15 Jahre konkretisiert, innerhalb der die Ziele erreicht und Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Zuletzt hatte der Berliner Senat die QM-Kulisse 2017 überprüft und in der Folge neun QM-Verfahren 2020 beendet. Zum strukturierten Beendigungsprozess gehört eine dreijährige Überleitungsphase, damit aufgebaute Strukturen weiter gefestigt und letzte prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden können.

Zum Jahresende 2027 wird das Verfahren in 19 Berliner QM-Gebieten beendet. Einen Überblick über diese sowie über alle bislang beendeten Quartiere finden Sie hier.

Wie werden QM-Verfahren beendet?

Schritt für Schritt – von der Entscheidung bis zum Abschluss

Bereits zu Beginn des QM-Verfahrens wird dessen Ende mitgedacht und somit die Weichen für einen erfolgreichen Abschluss der QM-Verfahren gestellt. Auf folgende Ziele wird kontinuierlich hingearbeitet:

  • Aktivierung: Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteure engagieren sich aktiv und übernehmen Verantwortung im Quartier.
  • Vernetzung: Es sind arbeitsfähige Netzwerke entstanden und zentrale Akteure konnten erfolgreich eingebunden werden.
  • Soziale Infrastruktur: Es gibt Einrichtungen im Quartier, von denen aus Begegnung, Vernetzung, ehrenamtliches Engagement und Stadtteilkoordination erfolgt. (Sogenannte Ankerorte)
  • Öffentlicher Raum: Es sind ausreichend attraktive Spiel- und Grünflächen vorhanden.

Zu Beginn der Überleitungsphase werden in Abstimmung zwischen SenStadt, Bezirksämtern und Beteiligten vor Ort die Abschlusspläne erstellt. Mit einem Fokus auf noch ausstehende, prioritäre Maßnahmen sollen diese maßgeblich für letzte Förderentscheidungen sein.

Bevor Quartiersmanagementgebiete beendet werden, gibt es eine dreijährige Überleitungsphase. In dieser Zeit werden entwickelte Netzwerke und Strukturen gefestigt.

Besonders wichtig für eine erfolgreiche Verfahrensbeendigung sowie für die Verstetigung von Projekten und Strukturen ist das Engagement des Bezirkes. Er übernimmt die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Weiterführung der Bürgerbeteiligung, Netzwerke, Ankerinstitutionen sowie einzelner Leuchtturmprojekte. Als hilfreich für die Überleitung von Quartiersverfahren in die Regelstrukturen des Bezirks hat sich die bezirkliche Stadtteilkoordination (STK) erwiesen. Diese wurde bereits während des letzten Beendigungsprozesses mit der „Stadtteilkoordination plus“ durch SenStadt zusätzlich temporär unterstützt.

Ist die Überleitungsphase abgeschlossen – nächstmalig zum Jahresende 2027 – enden neben dem Einsatz der QM-Teams, des Quartiersrates und der Aktionsfondsjury auch die soziointegrativen QM-Projekte. Einzelne Bauprojekte können noch über diesen Zeitpunkt hinaus fertiggestellt werden.

Wie es weitergeht - Der Abschlussplan

Bei der Überleitung der Quartiersmanagementverfahren in die Regelversorgung des Bezirks vereinbaren die Verfahrensbeteiligten des Quartiersmanagements einen Abschlussplan. Dieser beschreibt die wichtigsten Schritte zur Übergabe der Arbeit des QM-Teams sowie letzte Förderbedarfe und legt fest, welche Aufgaben und Projekte das Bezirksamt oder ggf. eine Senatsverwaltung nach Abschluss des Quartiersmanagements für die Gebietsentwicklung übernimmt. Zusammen mit dem im Jahr 2022 zuletzt aktualisierten Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) bildet der Abschlussplan die Grundlage für die Überleitungsphase 2025 bis 2027.

Sie finden die Abschlusspläne und IHEK als Download auf den Portrait-Seiten der einzelnen Quartiere. Bis zum 31. März 2025 werden alle Abschlusspläne durch die Bezirke beschlossen und von der SenStadt bestätigt. Im Anschluss folgt die Veröffentlichung.

Aus Erfahrung lernen

Seit Beginn des Quartiersmanagements in Berlin 1999 wurden bereits 15 Förderverfahren bzw. Gesamtmaßnahmen erfolgreich beendet. Bei jedem Beendigungsprozess wird aus den vorangegangen Verfahren gelernt und bei Bedarf das Vorgehen angepasst. 2015/2016 wurde evaluiert und einige Eckpunkte bis heute verbindlich umgesetzt (siehe Zielerreichung). Eine zentrale Erkenntnis ist: Die Verfahrensbeendigung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und sollte so frühzeitig wie möglich begonnen werden.

Die Studie „Verstetigung in der Sozialen Stadt“ vom März 2017 zum Nachlesen finden Sie hier.