Aufgrund der positiven Erfahrungen in der aktuellen Förderperiode wurde die Struktur des Förderprogramms größtenteils beibehalten. Um den gemachten Erfahrungen und teilweise veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, wurden die Förderrichtlinien aktualisiert. Um eine Förderung bewerben können sich in erster Linie Migrantenorganisationen. Andere Akteure können als Kooperationspartner gefördert werden.
Das Projektauswahlverfahren findet zweistufig statt: Zunächst kann man per Bewerbung Interesse an einer Förderung bekunden. Erreicht das Projekt die zweite Stufe, können Bewerberinnen und Bewerber einen Antrag auf Fördermittel stellen. Im Jahr 2013 gingen insgesamt 142 Bewerbungen ein. Die damalige Auswahlkommission wählte 32 Projekte von Migrantenselbstorganisationen für eine Förderung aus.
Weitere Informationen zum Partizipationsprogramm und die Förderrichtlinien gibt es auf der Webseite der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration.