Der Quartiersrat ist ein Gremium der Bürgerbeteiligung. Er hat Einfluss auf die Schwerpunkte der Arbeit des Quartiersmanagements und entscheidet über die Vergabe der Mittel im Projektfonds aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" mit. Im Projektfonds werden mittelfristige und strukturfördernde Maßnahmen gefördert.
Aufgaben des Quartiersrats
Geschäftsordnung
Alle Details zur Arbeit eines Quartiersrats sind in einer berlinweiten Geschäftsordnung geregelt:
Im Zuge des Reflexionsprozesses zu 20 Jahren Quartiersmanagement wurde auch die Rahmengeschäftsordnung der Quartiersräte überarbeitet (RGO). Entstanden ist keine grundsätzlich neue RGO, sondern eine vereinfachte Fassung.
Die RGO stellt die Handlungsgrundlage für die Quartiersräte dar, die somit in allen Quartiersmanagements analog ist. Wichtige Prozesse, wie beispielsweise die Kommunikation oder Abstimmungsverfahren, werden in der RGO festgelegt. Um den unterschiedlichen Zusammensetzungen der Quartiersräte in den einzelnen Gebieten gerecht zu werden, beinhaltet die RGO neben festgelegten Abschnitten auch optionale Passagen (grün dargestellt).
Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte in Gebieten der Sozialen Stadt (RGO)
Zusammensetzung: Wer sind die Mitglieder im Quartiersrat?
Das Gremium besteht in der Regel aus 15 bis 25 Personen, mindestens über die Hälfte kommt aus der Bewohnerschaft. Vereine, Schulen, Kitas, Religionsgemeinschaften oder Wohnungsunternehmen stellen die übrigen Mitglieder. Entscheidend ist, dass die Vielfalt der Nachbarschaft den Quartiersrat prägt: Unterschiedliche Geschlechter, Alt und Jung, Menschen verschiedener Herkunft, Alteingesessene und neu nach Deutschland Gekommene. Auf diese Weise sollen alle Interessen und Belange berücksichtigt werden.
Wahl: Wie wird man Mitglied im Quartiersrat?
Gewählt werden die Mitglieder in der Regel alle zwei Jahre bei öffentlichen Veranstaltungen von der direkten Nachbarschaft. Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wirbt zuvor dafür, sich für die Wahlen aufzustellen. Alle, die im Stadtviertel wohnen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – sind wahlberechtigt, oder können als Mitglied in den Quartiersrat gewählt werden.
Berlin zeigt sich mit seinen guten Beispielen zur Beteiligung seiner Bewohnerinnen und Bewohner im europäischen Parlament. Die Ausstellung in Brüssel wird voraussichtlich demnächst eröffnet.
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